Boote dürfen wirder eingewassert werden
Seit dem 12. September 2024 gilt im Kanton Zürich für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee ein Einwasserungsverbot.
Im Januar 2025 wird diese Sofortmassnahme abgelöst durch eine Regelung, wonach immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern dürfen, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Ein Gewässerwechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Dies so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) eingeführt ist, die bei jedem Gewässerwechsel zum Zug kommt. (Quelle: Baudirektion Kanton Zürich, Dezember 2024)
Weitere Informationen befinden sich unter Dokumente.