FFVGS

Der Freie Fischerverein Greifensee-Schwerzenbach besteht seit 1978 und ist ein Verein mit rund 170 Mitgliedern aus allen Altersklassen. Wir fördern den Angelsport und geben unser Wissen den jüngeren Fischern weiter. So lernen Sie aus professioneller Sicht, wie die Fischerei Spass macht und sich trotzdem mit Flora und Fauna am Wasser vereinbaren lässt.

Fisch des Jahres 2025

Der Zander (Sander lucioperca), ein Raubfisch und grösster Vertreter der Barsche, wurde vom Schweizerischen Fischerei-Verband (SFV) zum Fisch des Jahres 2025 gewählt. Sein glänzender Schuppenpanzer, die stachelbewehrten Flossen und seine lichtempfindlichen Augen machen ihn zu einem beeindruckenden Jäger. Ursprünglich aus Südosteuropa stammend, hat er sich dank seiner Anpassungsfähigkeit in ganz Europa ausgebreitet, auch in der Schweiz, wo er in Seen wie dem Bodensee und Murtensee vorkommt.

Der Zander bevorzugt trübes Wasser und jagt oft im Rudel, was ihn zu einem effektiven Raubfisch macht. Seine Beute besteht hauptsächlich aus Fischen, aber auch aus Krebsen und Insektenlarven. Er wird sowohl in der Fischerei als auch in der Küche geschätzt – seine Filets sind eine Delikatesse.

Trotz seiner Beliebtheit stellen überfischte Bestände und veränderte Umweltbedingungen Herausforderungen dar. Der Zander ist ein Symbol für die Anpassungsfähigkeit an die ökologischen Veränderungen unserer Gewässer. Quelle SFV

Boote dürfen wirder eingewassert werden

Seit dem 12. September 2024 gilt im Kanton Zürich für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee ein Einwasserungsverbot.

Im Januar 2025 wird diese Sofortmassnahme abgelöst durch eine Regelung, wonach immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern dürfen, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Ein Gewässerwechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Dies so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) eingeführt ist, die bei jedem Gewässerwechsel zum Zug kommt. (Quelle: Baudirektion Kanton Zürich, Dezember 2024)

Weitere Informationen befinden sich unter Dokumente.